Aus- und Weiterbildung von Berufskraftfahrern

Um die Sicherheit auf unseren Straßen weiter zu verbessern, hat der Gesetzgeber die EU-Richtlinie zur Grundqualifikation und Weiterbildung für Berufskraftfahrer, die sogenannte Berufskraftfahrerrichtlinie, in deutsches Recht umgesetzt. Es regelt die Aus- und Weiterbildung von Berufskraftfahrern im gewerblichen Personen- und Güterkraftverkehr.

Für Sie als Angehörigen dieser Berufsgruppe bedeutet dies, dass Sie künftig einen Befähigungsnachweis zu erbringen haben, der der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) entspricht.

Die Ausbildung erfolgt mittels einer Grundqualifikation, darüber hinaus wird eine regelmäßige Weiterbildung über 35 Std. innerhalb von 5 Jahren gefordert. Die Aus- und Weiterbildung wird von den von der Industrie- und Handelskammer (IHK) zugelassenen Ausbildungsstätten durchgeführt.

Für die Personenbeförderung gilt die Regelung seit 10. September 2008, für den Güterkraftverkehr tritt sie am 10. September 2009 in Kraft.

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Gesetzestext